Im Rahmen einer Unternehmensberatung empfehle ich Ihnen die Erstellung eines freiwilligen EG-Öko-Audit nach ( Art. 1 Abs. 1 AuditVO ).
EG-Öko-Audit
Ziele
Ziele der Öko-Audit Verordnung der Europäischen Gemeinschaft ist es, die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern ( Art. 1 Abs. 1 AuditVO ). Die Zertifizierung ist freiwillig und standortbezogen; für Unternehmen mit gewerblichen Tätigkeiten.
Verfahrensschritte
Festlegung der Umweltpolitik
Unternehmen, die am gemeinschaftlichen Öko-Audit-System teilnehmen wollen, müssen sich zunächst schriftlich zu einer bestimmten Umweltpolitik verpflichten. Das heisst, Festlegung der umweltbezogenen Gesamtziele und Handlung-Grundsätze. Inhaltlich muss die Umweltpolitik erstens die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften und zweitens darüber hinaus auch Verpflichtungen zur angemessenen kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes enthalten ( Art. 3 lit. A AuditVO ). Die aus dieser Formulierung resultierenden Anforderungen liegen nach herrschender Auffassung etwas unterhalb des Niveaus, das mit der im deutschen Recht verwandten Formel vom “ Stand der Technik” erreicht wird. Dies ist eine erste umfassende Bestands- aufnahme sämtlicher umweltrelevanter Fragestellungen der unternehmerischen Aktivitäten sowie der Organisation des betrieblichen Umweltschutzes.
Umweltprogramm und Umweltmagementsystem
Das Umweltprogramm und das Umweltmanagement entsteht auf der Basis der Umweltprüfung. Das Umweltprogramm enthält eine konkrete Beschreibung der Ziele, Massnahmen und Fristen, die einen grösseren Umweltschutz gewährleisten sollen. Im Umweltmanagementsystem sind Organisationsstruktur, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, Verfahren, Abläufe und Mittel zurUmsetzung der aufgestellten programmierten Zielsetzungen festzustellen. |